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   LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2015 - L 7/14 AS 66/14 B   

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https://dejure.org/2015,103752
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2015 - L 7/14 AS 66/14 B (https://dejure.org/2015,103752)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.10.2015 - L 7/14 AS 66/14 B (https://dejure.org/2015,103752)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. Oktober 2015 - L 7/14 AS 66/14 B (https://dejure.org/2015,103752)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2015 - L 7/14 AS 66/14
    Eine solche widerspräche auch dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 4. Juli 2009 zum Aktenzeichen B 4 AS 21/09.

    Mindestgebühr als Mitte des gesetzlichen Gebührenrahmens (vgl. Bundesozialgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. April 2006 - L 4 B 4/05 KR SF - Mayer in Gerold/Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 21. Aufl. 2013, § 14 Rn 15 ff.).

    Dies ist der Fall, wenn die geltend gemachten Gebühren die Toleranzgrenze von circa 20% zur tatsächlich objektiv angemessenen Gebührenhöhe überschreiten (vgl. Bundesozialgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R).

    Abweichendes ergibt sich auch nicht aus der vom Beschwerdeführer zitierten Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 1. Juli 2009 zum Aktenzeichen B 4 AS 21/09 R.

  • BSG, 02.10.2008 - B 9/9a SB 5/07 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2015 - L 7/14 AS 66/14
    Die Voraussetzungen einer Einigungsgebühr nach Nr. 1005, 1006 VV RVG liegen nicht vor, weil für deren Entstehung eine qualifizierte und auf eine Erledigung gerichtete Mitwirkung des Rechtsanwalts in Gestalt eines weiteren, gezielt auf die einvernehmliche Beilegung des Streites gerichteten, Tätigwerdens erforderlich ist, die über das Maß hinausgeht, welches schon durch den allgemeinen Gebührentatbestand für das anwaltliche Auftreten im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren abgegolten wird (vgl.: Bundessozialgericht, Urteil vom 2. Oktober 2008 - B 9/9a SB 5/07 R - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. September 2005 - L 2 KR 43/05).

    Der Rechtsanwalt muss danach über die bloße Erfüllung des Verfahrensauftrags hinaus zusätzlich Besonderes gerade mit dem Ziel der Erledigung der Rechtssache ohne streitige Entscheidung geleistet haben, wobei die bloße Verfahrensführung mit schriftsätzlichem oder mündlichem Vortrag in einem gerichtlichen Verfahren nicht ausreicht (Bundessozialgericht, Urteil vom 2. Oktober 2008 - B 9/9a SB 5/07 R - Klees in Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl. 2013, Nr. 1002 VV Rn 16 ff. m.w.N.).

  • BSG, 26.02.1992 - 9a RVs 3/90

    Abweichung von der angemessenen Gebühr durch den Rechtsanwalt - Ermittlung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2015 - L 7/14 AS 66/14
    Diese kommt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 26. Februar 1992 - 9a RVs 3/90) grundsätzlich nicht zur Anwendung, sofern tatsächlich die Mittelgebühr angemessen ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2015 - L 7/14 AS 7/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Überprüfung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2015 - L 7/14 AS 66/14
    Dieser Auffassung hat sich der Senat aus eigener Überzeugung bereits im Beschluss vom 1. Juli 2015 zum Aktenzeichen L 7/14 AS 7/14 B angeschlossen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2005 - L 2 KR 43/05

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2015 - L 7/14 AS 66/14
    Die Voraussetzungen einer Einigungsgebühr nach Nr. 1005, 1006 VV RVG liegen nicht vor, weil für deren Entstehung eine qualifizierte und auf eine Erledigung gerichtete Mitwirkung des Rechtsanwalts in Gestalt eines weiteren, gezielt auf die einvernehmliche Beilegung des Streites gerichteten, Tätigwerdens erforderlich ist, die über das Maß hinausgeht, welches schon durch den allgemeinen Gebührentatbestand für das anwaltliche Auftreten im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren abgegolten wird (vgl.: Bundessozialgericht, Urteil vom 2. Oktober 2008 - B 9/9a SB 5/07 R - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. September 2005 - L 2 KR 43/05).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2006 - L 4 B 4/05

    Umfang von Betragsrahmengebühren in Verfahren vor den Gerichten der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2015 - L 7/14 AS 66/14
    Mindestgebühr als Mitte des gesetzlichen Gebührenrahmens (vgl. Bundesozialgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. April 2006 - L 4 B 4/05 KR SF - Mayer in Gerold/Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 21. Aufl. 2013, § 14 Rn 15 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2020 - L 7 AS 16/20
    Für die Entstehung einer Einigungsgebühr reicht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 29. August 2018 - L 7 R 20/18 B -, vom 3. Mai 2018 - L 7 AS 56/17 B -, vom 9. Mai 2016 - L 7 KR 69/15 B - und vom 2. Oktober 2015 - L 7/14 AS 66/14 B) eine alleinige und einseitige verfahrensbeendende Erklärung nicht aus, sondern es müsste im Ergebnis vielmehr ausdrücklich oder konkludent ein Einigungsvertrag nach zivilrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Grundsätzen zustande kommen.

    Eine solche, in jedem Verfahrensstadium verpflichtend gebotene, Erläuterungs- und Beratungstätigkeit unterfällt vielmehr bereits dem durch den allgemeinen Gebührentatbestand für das anwaltliche Auftreten im sozialrechtlichen Verfahren abgegoltenen anwaltlichen Basistätigkeitsbereich (vgl. Beschlüsse des Senats vom 8. April 2019 - L 7 AS 7/18 B, vom 11. März 2016 - L 7 AS 177/15 B - und vom 2. Oktober 2015 - L 7/14 AS 66/14 B).".

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2020 - L 7 AS 18/20
    Für die Entstehung einer Einigungsgebühr reicht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 29. August 2018 - L 7 R 20/18 B -, vom 3. Mai 2018 - L 7 AS 56/17 B -, vom 9. Mai 2016 - L 7 KR 69/15 B - und vom 2. Oktober 2015 - L 7/14 AS 66/14 B) eine alleinige und einseitige verfahrensbeendende Erklärung nicht aus, sondern es müsste im Ergebnis vielmehr ausdrücklich oder konkludent ein Einigungsvertrag nach zivilrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Grundsätzen zustande kommen.

    Eine solche, in jedem Verfahrensstadium verpflichtend gebotene, Erläuterungs- und Beratungstätigkeit unterfällt vielmehr bereits dem durch den allgemeinen Gebührentatbestand für das anwaltliche Auftreten im sozialrechtlichen Verfahren abgegoltenen anwaltlichen Basistätigkeitsbereich (vgl. Beschlüsse des Senats vom 8. April 2019 - L 7 AS 7/18 B, vom 11. März 2016 - L 7 AS 177/15 B - und vom 2. Oktober 2015 - L 7/14 AS 66/14 B).".

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.04.2019 - L 7 AS 7/18
    Für die Entstehung einer Einigungsgebühr reicht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 29. August 2018 - L 7 R 20/18 B -, vom 3. Mai 2018 - L 7 AS 56/17 B -, vom 9. Mai 2016 - L 7 KR 69/15 B - und vom 2. Oktober 2015 - L 7/14 AS 66/14 B) eine alleinige und einseitige verfahrensbeendende Erklärung nicht aus, sondern es müsste im Ergebnis vielmehr ausdrücklich oder konkludent ein Einigungsvertrag nach zivilrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Grundsätzen zustande kommen.

    Eine solche, in jedem Verfahrensstadium verpflichtend gebotene, Erläuterungs- und Beratungstätigkeit unterfällt vielmehr bereits dem durch den allgemeinen Gebührentatbestand für das anwaltliche Auftreten im sozialrechtlichen Verfahren abgegoltenen anwaltlichen Basistätigkeitsbereich (vgl. Beschlüsse des Senats vom 11. März 2016 - L 7 AS 177/15 B - und vom 2. Oktober 2015 - L 7/14 AS 66/14 B).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2018 - L 7 AS 56/17
    Eine Einigungsgebühr gemäß Nr. 1005, 1006, 1000 VV RVG ist nicht entstanden, weil hierfür nach der ständigen Rechtsprechung des beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen für Vergütungsfestsetzungsbeschwerden gemäß § 1 Abs. 3, § 56 Abs. 2 Satz 1, § 33 Abs. 3 Satz 1 RVG zuständigen Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. Mai 2016 - L 7 KR 69/15 B - und vom 2. Oktober 2015 - L 7/14 AS 66/14 B) eine alleinige und einseitige verfahrensbeendende Erklärung nach einer gerichtlichen Erläuterung fehlender Erfolgsaussichten der Klage nicht ausreicht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2019 - L 7 AS 8/19
    Für die Entstehung einer Einigungsgebühr reicht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 29. August 2018 - L 7 R 20/18 B -, vom 3. Mai 2018 - L 7 AS 56/17 B -, vom 9. Mai 2016 - L 7 KR 69/15 B - und vom 2. Oktober 2015 - L 7/14 AS 66/14 B) eine alleinige und einseitige verfahrensbeendende Erklärung nicht aus, sondern es müsste im Ergebnis vielmehr ausdrücklich oder konkludent ein Einigungsvertrag nach zivilrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Grundsätzen zu-stande kommen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2017 - L 7 AS 46/16
    bb) Die Voraussetzungen für die Entstehung einer Einigungsgebühr nach Nr. 1005, 1006 VV RVG a.F. liegen nicht vor, weil nach der Rechtsprechung des beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen für Vergütungsfestsetzungsbeschwerden gemäß § 1 Abs. 3, § 56 Abs. 2 Satz 1, § 33 Abs. 3 Satz 1 RVG zuständigen Senats (vgl. Beschlüsse vom 9. Mai 2016 - L 7 KR 69/15 B - und vom 2. Oktober 2015 - L 7/14 AS 66/14 B) eine alleinige und einseitige verfahrensbeendende Erklärung nicht zur Entstehung einer Einigungsgebühr führt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2016 - L 7/14 SB 56/14
    Nach der Rechtsprechung des beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen für Vergütungsfestsetzungsbeschwerden gemäß § 1 Abs. 3, § 56 Abs. 2 Satz 1, § 33 Abs. 3 Satz 1 RVG zuständigen Senats (vgl. Beschluss vom 2. Oktober 2015 - L 7/14 AS 66/14 B) ist für die Entstehung einer Einigungsgebühr eine qualifizierte und auf eine Erledigung gerichtete Mitwirkung des Rechtsanwalts in Gestalt eines weiteren, gezielt auf die einvernehmliche Beilegung des Streites gerichteten, Tätigwerdens erforderlich, die über das Maß hinausgeht, welches schon durch den allgemeinen Gebührentatbestand für das anwaltliche Auftreten im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren abgegolten wird (vgl.: Bundessozialgericht, Urteil vom 2. Oktober 2008 - B 9/9a SB 5/07 R - SozR 4-1935 VV Nr. 1002 Nr. 1; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. September 2005 - L 2 KR 43/05).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2016 - L 7 KR 69/15
    Nach der Rechtsprechung des beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen für Vergütungsfestsetzungsbeschwerden gemäß § 1 Abs. 3, § 56 Abs. 2 Satz 1, § 33 Abs. 3 Satz 1 RVG zuständigen Senats (vgl. Beschluss vom 2. Oktober 2015 - L 7/14 AS 66/14 B) führt eine alleinige und einseitige verfahrensbeendende Erklärung nicht zur Entstehung einer Einigungsgebühr.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2020 - L 7 AS 17/20
    Eine solche, in jedem Verfahrensstadium verpflichtend gebotene, Erläuterungs- und Beratungstätigkeit unterfällt vielmehr bereits dem durch den allgemeinen Gebührentatbestand für das anwaltliche Auftreten im sozialrechtlichen Verfahren abgegoltenen anwaltlichen Basistätigkeitsbereich (vgl. Beschlüsse des Senats vom 8. April 2019 - L 7 AS 7/18 B, vom 11. März 2016 - L 7 AS 177/15 B - und vom 2. Oktober 2015 - L 7/14 AS 66/14 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2020 - L 7 AS 1/20
    Eine solche, in jedem Verfahrensstadium verpflichtend gebotene, Erläuterungs- und Beratungstätigkeit unterfällt vielmehr bereits dem durch den allgemeinen Gebührentatbestand für das anwaltliche Auftreten im sozialrechtlichen Verfahren abgegoltenen anwaltlichen Basistätigkeitsbereich (vgl. Beschlüsse des Senats vom 8. April 2019 - L 7 AS 7/18 B, vom 11. März 2016 - L 7 AS 177/15 B - und vom 2. Oktober 2015 - L 7/14 AS 66/14 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2017 - L 7 SB 33/16
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